Ab den 1950er Jahren schloss die Bundesrepublik Deutschland Anwerbeabkommen mit verschiedenen Staaten innerhalb und außerhalb Europas ab, wie der Türkei, Italien, Südkorea oder Marokko. Darunter war auch Griechenland, das im Nationalsozialismus vom Deutschen Reich besetzt gewesen war.
Ein Motiv der griechischen Regierung war die Hoffnung, durch den Einsatz von Arbeitskräften in der Bundesrepublik Deutschland eine Anbindung an die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) zu erreichen. Zudem war die griechische Wirtschaft auf ein Ventil für die Unterbeschäftigung im Inland und auf Devisen, die im Ausland beschäftigte Arbeiter*innen ins Land brachten, angewiesen. Die westdeutsche Wirtschaft wiederum war durch den Marshall-Plan nach dem Zweiten Weltkrieg schnell wiederaufgebaut worden und gewachsen. Um dem daraus resultierenden Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken, war die Regierung daran interessiert, möglichst billige Arbeiter*innen aus dem Ausland zu gewinnen.
Das Anwerbeabkommen zwischen Deutschland und Griechenland wurde am 30. März 1960 unterzeichnet. Bis 1976 kamen vermutlich eine halbe Million Griech*innen in die Bundesrepublik Deutschland. Die Menschen kamen aber nicht nur durch das Anwerbeabkommen in die BRD, sondern auch mit selbstorganisierten Arbeitsverträgen, zum Studieren oder für die Realisierung ihrer Lebenspläne.
Die Geschichte der griechischen Arbeitsmigrant*innen als Migrant*innen aus einem ehemals von Nazi-Deutschland besetzten Staat wird selten in einen Zusammenhang gesetzt. Dennoch geben Quellen und Publikationen der 1970er und 1980er Jahre immer wieder Hinweise und kleine Spuren zu den Erfahrungen der Menschen. Auf dieser Seite werden unterschiedliche Bezüge zwischen NS-Besatzung und der späteren Migration nach Deutschland herausgearbeitet.